Fachfragen bei Abbruch.de

 
pet-karo fragt am 17.11.2008:
 
Hallo,
wir haben in unserem Garten ein kleines gemauertes Haus auf ca. 4x6m Grundfläche und möchten das abreissen. Benötigen wir dafür eine "Abbruchgenehmigung" oder sowas?
 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 17.11.2008:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 17.11.2008:
 
Hallo. Sie benötigen nur eine Abbruchgenehmigung, wenn das abzureißende Gebäude mehr als 300 m³ umbauten Raum umfasst. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Haus nicht unter Denkmalschutz steht. Ist das Haus genehmigungsfrei gebaut worden, ist ebenfalls keine Genehmigung zum Abbruch erforderlich. Die Bauordnung ihres Bundeslandes gibt darüber Auskunft und ist auch online einsehbar. Greift der Denkmalschutz nicht und ist ihr Gebäude nicht etliche Hundert Meter hoch, sollte der Abbruch also genehmigungsfrei sein.